Schadengutachten
Nach einem Unfall dokumentieren wir den Schaden beweissicher und detailliert, inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Grundlage für die Regulierung durch die gegnerische Versicherung.
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Als unabhängiger Meisterbetrieb bieten wir Ihnen umfassende Kfz Gutachten und Beratung, schnell, zuverlässig und anerkannt bei allen Versicherungen.
Nach einem Unfall dokumentieren wir den Schaden beweissicher und detailliert, inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Grundlage für die Regulierung durch die gegnerische Versicherung.
Für Gericht, Versicherung oder private Zwecke erstellen wir präzise technische Gutachten zu Fahrzeugzustand, Mängeln oder Ursachenklärung, unabhängig und rechtssicher.
Bei einem Totalschaden ermitteln wir den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs, wichtig für die korrekte Berechnung Ihrer Entschädigung oder beim Verkauf.
Neutrale, detaillierte und gerichtsfeste Dokumentation aller Schäden und Unfallspuren, ideal bei unklarer Schuldfrage oder wenn ein späterer Nachweis nötig wird.
Für Bagatellschäden unter rund 750 € erstellen wir ein kostengünstiges Kurzgutachten, das für die Abwicklung mit der Versicherung ausreicht.
Wir berechnen die merkantile Wertminderung nach Reparatur sowie den Nutzungsausfall bzw. organisieren einen Mietwagen für die Zeit ohne Fahrzeug.
FAQ
Ab einer Schadenhöhe von etwa 750 € empfehlen wir ein vollständiges Schadengutachten, da es umfassender ist und auch bei komplexeren Fällen vor Gericht Bestand hat.
Ja, unsere Beweissicherungs- und technischen Gutachten sind gerichtsfest aufgebaut und werden bei Bedarf auch als Nachweis in Rechtsstreitigkeiten verwendet.
Bei einem Kaskoschaden hängt die Kostenübernahme von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Wir informieren Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.
Bei einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir grundsätzlich ein Gutachten statt eines reinen Kostenvoranschlags, da es zusätzlich Wertminderung und Nutzungsausfall erfasst und rechtssicherer ist. Ein Kostenvoranschlag reicht meist nur bei sehr kleinen, unstrittigen Schäden.
Die Wertminderung ist der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur durch den Unfall erleidet, da es als Unfallfahrzeug gilt. Wir ermitteln sie als festen Bestandteil des Schadengutachtens, die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Ihnen Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht zur Verfügung steht. Die genaue Tageshöhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer, wir berechnen sie individuell für Ihren Fall im Gutachten.
Bei einem Totalschaden ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert und den Restwert Ihres Fahrzeugs. Die Differenz bildet die Grundlage für Ihre Entschädigung durch die gegnerische Versicherung.
Der Restwert ist der Wert, den Ihr Fahrzeug im beschädigten Zustand noch hat, etwa beim Verkauf an einen Aufkäufer. Er wird von Ihrer Entschädigung abgezogen, ein realistisch ermittelter Restwert schützt Sie davor, zu wenig zu erhalten.
Bei Leasingfahrzeugen ist oft die Zustimmung des Leasinggebers zur Reparatur oder Abrechnung erforderlich, und die vertraglichen Rückgabebedingungen spielen eine Rolle. Sprechen Sie uns an, wir klären mit Ihnen die Besonderheiten Ihres Vertrags.
Kürzungen der gegnerischen Versicherung sind nicht automatisch rechtens. In solchen Fällen empfehlen wir, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten, dessen Kosten bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz Ihre Situation, wir sagen Ihnen sofort, welches Gutachten sinnvoll ist.
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